Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Juni 2023

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der Firma BEYOND POS, Inhaber Dennis Komolikow - nachfolgend „BEYOND POS“ genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von BEYOND POS schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BEYOND POS. 

 

2. Lieferungen und Leistungen

Die Angebote der BEYOND POS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der BEYOND POS, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung oder die Ausführung einer Leistung zustande. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der BEYOND POS ausdrücklich vorbehalten. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von BEYOND POS vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unverschuldet verspätete Materialanlieferungen. 

 

3. Abnahme und Gefahrübergang

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Unterbleibt eine unverzügliche schriftliche Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt. Die Preis- und Sachgefahr geht mit Übergabe an den Kunden, oder dessen besitzrechtlichen Hilfspersonen, auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn der Schuldner (Kunde) sich im Annahmeverzug befindet. 

4. Preise, Zahlung

  1. Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen, wie im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt, zu leisten. 
  2. Sofern im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Zahlungen sofort ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn BEYOND POS innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl von BEYOND POS auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden. 
  3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

 

5. Eigentumsvorbehalt 

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der BEYOND POS. Ware, die der BEYOND POS zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. 
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu benutzen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die BEYOND POS unverzüglich zu informieren. Erfüllt der Kunde diese Vertragspflichten nicht, ist die BEYOND POS berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde hat in diesem Falle kein Recht zum Besitz. 
  3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für die BEYOND POS vorgenommen. Die be- oder verarbeitete Ware gilt auch als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. Die BEYOND POS erwirbt Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Kunden aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, der BEYOND POS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt oder verbunden, erwirbt die BEYOND POS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Bruttorechnungswert der anderen verarbeiteten oder untrennbar vermischt oder verbundenen Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung oder Verbindung. Werden Waren von der BEYOND POS mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde das anteilige Miteigentum an die BEYOND POS überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Die BEYOND POS nimmt diese Übereignung schon jetzt an. Auch die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 
  4. Der Kunde tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte bis zur Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer in vollem Umfang an die BEYOND POS sicherungshalber ab. Die BEYOND POS nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner bekannt zu geben. 
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen 
    Kaufmannes zu lagern und auf eigene Kosten zu versichern und tritt bereits jetzt etwaige Ansprüche der Versicherung oder andere Ersatzansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware an die BEYOND POS ab. Die BEYOND POS nimmt die Abtretung schon jetzt an. 
  6. Soweit es sich bei dem Kunden weder um einen Unternehmer i.S.d. HGB noch um eine juristische Person des öffentlichen Rechts noch um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln sollte, wird lediglich ein einfacher Eigentumsvorbehalt bis zur Erfüllung der Forderung aus dem jeweiligen Kaufvertrag zugunsten von der BEYOND POS. VIII.3 gilt im Falle der Be- oder Verarbeitung, der Vermischung und der Verbindung entsprechend.  

 

6. Haftung und Schadenersatzansprüche

Die Haftung der BEYOND POS ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. BEYOND POS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegenüber BEYOND POS als gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. 

7. Gewährleistung

Die BEYOND POS gewährleistet die angebotenen Produktspezifikationen. Die Kompatibilität mit bereits bei den vorhandenen Produkten wird nur dann gewährleistet, wenn diese auch Vertragsgegenstand ist. Dies gilt insbesondere für vom Kunden genutzte Software, WLAN, Endgeräte etc. im Zusammenhang mit der Benutzung der veräußerten Produkte. Ferner wird die Gewährleistung für die Montage oder Installation nur insoweit übernommen, wie die BEYOND POS diese Leistung schuldet. Dasselbe gilt für einzelne Programm- oder Produktfunktionen. 
Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Regelungen, sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate außer in den Fällen von §438 Abs. 1 Nr. 1, 2 sowie §634a Abs. 1 Nr. 2 BGB und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Von der Gewährleitung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind, auf: 
• betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß 
• unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden oder Dritter. 
• Betrieb mit falscher Strom Art oder Spannung. 
• Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannung 
• Feuchtigkeit aller Art 
• falsche oder fehlerhafte Programm-, Software-, und/oder Verarbeitungsdaten, sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Beseitigung von Gewährleistungs-Mängeln erfolgt bei BEYOND POS oder einem anderen von BEYOND POS benannten Ort. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von BEYOND POS Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist BEYOND POS berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Privatkunden und gewerbliche Kunden. 

7. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der BEYOND POS sowie für die Zahlung des Kunden ist der Sitz der BEYOND POS.
  2. Für diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der BEYOND POS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.
  3. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der BEYOND POS.
  4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich. Auf die Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.
  5. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unzulässig ist, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unzulässige Bestimmung insoweit unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen 

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